Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sofa Couture GmbH
Stand: 18. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Waren, Lieferungen, Montage- und
sonstige Nebenleistungen der Sofa Couture GmbH, Katharina-Paulus-Straße 7, 65824 Schwalbach am Taunus
(nachfolgend „SC“). Sie gelten für Vertragsschlüsse im Showroom sowie im Fernabsatz, soweit für den jeweiligen
Vertriebsweg keine spezielleren Bedingungen vereinbart werden.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist
eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen nur, wenn SC
ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam
einbezogene Fassung dieser AGB.
§ 2 Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
2.1 Produktdarstellungen
Produktdarstellungen auf der Website, Konfigurator-Ergebnisse und Preisangaben mit dem Zusatz „ab“ sind
grundsätzlich keine bindenden Angebote, sondern dienen der Information und der Aufforderung, eine Bestellung
oder Angebotsanfrage abzugeben.
2.2 Individuell beratene Aufträge
Ein im Rahmen der Beratung übersandtes Angebot dient der Abstimmung der gewünschten Konfiguration, soweit
es nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist. Nach Klärung der Konfiguration übersendet SC dem
Kunden eine Auftragsbestätigung als verbindliches Vertragsangebot. Der Kunde nimmt dieses Angebot innerhalb
der darin genannten Frist durch eindeutige Bestätigung in Textform oder durch Zahlung der geforderten
Anzahlung beziehungsweise Gesamtsumme an. Erst mit dieser Annahme kommt der Vertrag zustande.
2.3 Online-Shop
Soweit Produkte unmittelbar im Online-Shop bestellt werden können, gibt der Kunde mit Betätigung der eindeutig
als zahlungspflichtig gekennzeichneten Schaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Eine automatische
Eingangsbestätigung bestätigt nur den Zugang der Bestellung. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche
Auftragsbestätigung von SC oder durch Versendung der Ware zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst
eintritt. Eine abweichende Regelung im konkret angezeigten Bestellablauf bleibt unberührt.
2.4 Showroom
Im Showroom kommt der Vertrag durch beiderseitige Unterzeichnung der Auftragsunterlagen oder durch eine
andere eindeutige Annahmeerklärung zustande.
2.5 Vertragsunterlagen
Vertragssprache ist Deutsch. SC stellt Verbrauchern nach Vertragsschluss die Vertragsbestätigung einschließlich
der einbezogenen AGB und, soweit erforderlich, des Dokuments „Informationen zum Widerrufsrecht“ auf einem
dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Die im jeweiligen Online-Bestellprozess angezeigten Möglichkeiten zur
Fehlerkorrektur und Speicherung gelten ergänzend.
§ 3 Vertragsgegenstand und Beschaffenheit
3.1 Für Art, Umfang und Beschaffenheit der Leistung sind die Auftragsbestätigung und die darin ausdrücklich
einbezogenen Unterlagen maßgeblich.
3.2 Bei individuell konfigurierten Möbeln werden insbesondere Modell, Maße, Bezug, Farbe, Naht, Füße,
Funktionen und Zubehör in der Auftragsbestätigung festgehalten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Angaben vor
Annahme sorgfältig zu prüfen.
3.3 Möbel können aufgrund ihrer Materialien, Konstruktion und handwerklichen Verarbeitung warentypische
Unterschiede und Veränderungen aufweisen. Die nachfolgend beschriebenen Erscheinungen stellen keinen
Sachmangel dar, soweit sie sich innerhalb des bei Waren derselben Art üblichen und vom Kunden
vernünftigerweise zu erwartenden Umfangs bewegen, die gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigen und
keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben im
Übrigen unberührt.
3.4 Neue Polstermöbel weisen zunächst häufig eine höhere Festigkeit auf. Durch die Benutzung passt sich die
Polsterung an und erreicht nach und nach ihre gebrauchstypische Elastizität. Dieser als Einfedern bezeichnete
Vorgang kann abhängig von Konstruktion, Polsteraufbau, Körpergewicht und Nutzungsintensität zu einer
Veränderung der Sitzhärte sowie zu einer leichten Wellen-, Falten- oder Muldenbildung führen. Bei leger oder
besonders leger verarbeiteten Polstermöbeln gehört eine sichtbare Faltenbildung zum konstruktionsbedingten
Erscheinungsbild.
3.5 Bei Sofas mit unterschiedlichen Sitztiefen, Funktionen, Anbauelementen, Eckteilen, Longchairs oder
Recamieren können konstruktionsbedingt Unterschiede in Sitzhärte, Einsinkverhalten und Faltenbild auftreten.
Auch unterschiedlich häufig benutzte Sitzplätze können sich im Laufe der Nutzung verschieden entwickeln.
Übergänge zwischen einzelnen Elementen können je nach Konstruktion sicht- oder fühlbar sein.
3.6 Lose Sitz- und Rückenkissen passen sich während der Benutzung dem Körper an und müssen regelmäßig
aufgeschüttelt, ausgestrichen und neu ausgerichtet werden. Bei mit Fasern, Federn oder vergleichbaren
Materialien gefüllten Kammerkissen können sich die einzelnen Kammern zeitweise abzeichnen. Eine
ungleichmäßige Nutzung oder unterlassene Pflege kann die Falten- und Muldenbildung verstärken.
3.7 Bei Möbelstoffen können je nach Material und Webart Florlagen, Sitzspiegel, Schattierungen, Changierungen
sowie gebrauchsbedingte Knötchenbildung auftreten. Unterschiede in der Strichrichtung des Flors können den
Farbeindruck abhängig von Lichteinfall und Betrachtungsrichtung verändern. Farbübertragungen durch nicht
farbechte Bekleidung, insbesondere Jeans- oder dunkle Textilien, sind keine Verfärbung des Bezugsmaterials,
soweit nachweislich der Bekleidungsstoff die Ursache ist.
3.8 Leder ist ein Naturprodukt. Narben, Poren, Mastfalten, Struktur-, Farb- und Glanzunterschiede können
natürliche Merkmale der Tierhaut sein. Durch Licht, Wärme, Körperfeuchtigkeit und Benutzung kann Leder seine
Farbe, Oberfläche und Spannung verändern und eine materialtypische Patina entwickeln. Leder ist vor intensiver
Sonneneinstrahlung, unmittelbaren Wärmequellen und ungeeigneten Reinigungs- oder Pflegemitteln zu schützen.
3.9 Bei Holz, Furnier, Naturstein und anderen Naturmaterialien können Farbe, Maserung, Struktur und Oberfläche
innerhalb eines Möbelstücks sowie gegenüber Mustern oder früheren Lieferungen variieren. Holz reagiert auf
Veränderungen von Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Dadurch können geringfügige Maßveränderungen,
Verformungen oder kleine Spannungsrisse entstehen, soweit diese materialtypisch sind und
Gebrauchstauglichkeit sowie Stabilität nicht beeinträchtigen.
3.10 Türen, Klappen und Schubladen von Kastenmöbeln können sich durch Transport, Belastung, Raumklima oder
das Setzen des Möbels geringfügig verstellen und eine Nachjustierung erfordern. Boden- und Wandunebenheiten
können das Fugenbild und die Ausrichtung beeinflussen und sind bei der Aufstellung auszugleichen. Nicht
sichtbare Rückseiten, Unterseiten und Innenbereiche werden grundsätzlich nicht in derselben Oberflächenqualität
wie sichtbare Fronten ausgeführt. Soll ein Möbel frei im Raum stehen oder eine Rückseite sichtbar bleiben, muss
die hierfür geeignete Ausführung ausdrücklich vereinbart werden.
3.11 Stoff-, Leder-, Holz- und sonstige Materialmuster zeigen nur einen begrenzten Ausschnitt des Materials.
Abweichungen in Farbe, Struktur und Musterverlauf können material- oder chargenbedingt auftreten. Bildschirm-
und Fotodarstellungen können den tatsächlichen Farbeindruck technisch bedingt abweichend wiedergeben.
Maßabweichungen sind nur zulässig, soweit sie technisch unvermeidbar, hersteller- oder branchenüblich und für
den Kunden zumutbar sind. Ausdrücklich vereinbarte Sonder- oder Einbaumaße bleiben verbindlich.
3.12 Zur Erhaltung von Aussehen und Funktion sind die Pflege-, Bedienungs- und Belastungshinweise des
Herstellers einzuhalten. Möbel sind vor außergewöhnlicher Feuchtigkeit, extremer Trockenheit, starker Hitze,
dauerhafter unmittelbarer Sonneneinstrahlung und ungeeigneten Reinigungsmitteln zu schützen. Schäden, die
nachweislich ausschließlich durch unsachgemäße Nutzung, unzureichende Pflege oder die Überschreitung
angegebener Belastungsgrenzen entstehen, begründen keine Mängelansprüche.
3.13 Bei Ausstellungsstücken werden erkennbare Gebrauchsspuren, Farbveränderungen und sonstige
Abweichungen vor Vertragsschluss konkret dokumentiert und, soweit gesetzlich erforderlich, ausdrücklich und
gesondert vereinbart. Nur diese offengelegten Abweichungen gelten als vereinbarte Beschaffenheit; im Übrigen
bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt.
§ 4 Preise und Zahlung
4.1 Gegenüber Verbrauchern enthalten die angegebenen Preise die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegenüber
Unternehmern ausgewiesene Nettopreise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Liefer-, Montage-, Etagen-,
Entsorgungs-, Zoll- und sonstige Zusatzkosten werden nur geschuldet, wenn sie vor Vertragsschluss transparent
ausgewiesen oder nach einer vorab mitgeteilten Berechnungsregel bestimmbar und vereinbart wurden.
4.2 Zahlungsart, Anzahlung und Fälligkeit ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Soweit dort nichts
Abweichendes geregelt ist, ist der Rechnungsbetrag vor Lieferung per Überweisung oder bei entsprechend
vereinbarter Zahlungsart bei Lieferung in bar zu zahlen.
4.3 Die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Unternehmer können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ihr
Zurückbehaltungsrecht ist auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
§ 5 Lieferung, Zugänglichkeit und Zusatzleistungen
5.1 Lieferzeit und Termin
Lieferzeitraum und Lieferort ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen, insbesondere dem Kaufvertrag
oder der Auftragsbestätigung. Ein konkreter Liefertermin wird gesondert abgestimmt. Bei Ereignissen außerhalb
des zumutbaren Einflussbereichs von SC richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. SC informiert
den Kunden über absehbare Verzögerungen. Teillieferungen sind nur zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar
sind und ihm hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
5.2 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde teilt vor Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß alle für die Lieferung wesentlichen Umstände
mit. Dazu gehören insbesondere Etage, Maisonette- oder innenliegende Treppensituation, Vorhandensein und
nutzbare Innenmaße sowie Traglast eines Aufzugs, Treppen-, Tür- und Flurmaße, Wendeltreppen, Zufahrts- und
Parkbeschränkungen, Baustellen und sonstige Hindernisse. Der Kunde sorgt zum Liefertermin für einen freien und
sicheren Zugang sowie erforderliche Genehmigungen.
5.3 Fehlgeschlagener Lieferversuch
Ist eine vereinbarte Lieferung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht möglich, kann SC die
nachweisbaren und angemessenen Mehrkosten eines weiteren Liefertermins verlangen. Ist die Lieferung vor Ort
objektiv unsicher oder unmöglich, darf sie abgebrochen werden. Eine abweichende Übergabe, insbesondere frei
Bordsteinkante, erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.
5.4 Etagenzuschlag
Ist kein für das Möbel nutzbarer Aufzug vorhanden oder nutzbar, beträgt der Zuschlag für die Lieferung in das 4.
Obergeschoss 80,00 € inklusive Umsatzsteuer; für jedes darüber hinaus zu überwindende Obergeschoss fallen
weitere 80,00 € inklusive Umsatzsteuer an. Eine innerhalb der Wohnung zu überwindende zusätzliche Etage,
insbesondere bei einer Maisonette-Wohnung, wird wie ein weiteres Obergeschoss berechnet. Der Zuschlag gilt für
das gesamte Lieferteam, nicht je Mitarbeiter. Bei vor Vertragsschluss zutreffend mitgeteilten Umständen wird der
Zuschlag in die Auftragsbestätigung aufgenommen. Bei unrichtigen oder unvollständigen Kundenangaben ist der
Zusatzaufwand vor seiner Ausführung mit dem Kunden abzustimmen.
5.5 Zusätzliche Demontage und Montage
Muss ein Möbel wegen der tatsächlichen Anliefersituation zusätzlich zerlegt und wieder montiert werden und ist
dies nicht bereits Vertragsbestandteil, werden für das gesamte Team 77,35 € inklusive Umsatzsteuer für die
ersten angefangenen 30 Minuten und anschließend 38,68 € inklusive Umsatzsteuer je weitere angefangene 15
Minuten berechnet. Etagenzuschlag und Zeitentgelt werden nicht doppelt für denselben reinen Trageaufwand
berechnet. Unvorhersehbare Zusatzarbeiten werden erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt, soweit nicht
sofortige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.
5.6 Altmöbel
Eine Mitnahme oder Entsorgung von Altmöbeln ist nur geschuldet, wenn sie in der Auftragsbestätigung enthalten
ist. Vereinbart der Kunde die Mitnahme unmittelbar mit einem rechtlich selbständigen Spediteur, kommt dieser
Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Spediteur zustande.
5.7 Prüfung und Dokumentation bei der Übergabe
Der Kunde und das Lieferteam sollen die Ware sowie den Lieferweg bei der Übergabe auf erkennbare Schäden und
Abweichungen prüfen. Erkennbare Schäden am Möbel, Transportschäden sowie bei der Lieferung entstandene
Schäden an Wänden, Türen, Böden, Treppen oder sonstigem Eigentum sind im Übergabeprotokoll konkret
festzuhalten und nach Möglichkeit durch Fotos zu dokumentieren. Nicht sofort erkennbare Schäden sollen nach
ihrer Entdeckung unverzüglich in Textform mitgeteilt und nach Möglichkeit fotografisch dokumentiert werden. Eine
unterlassene Dokumentation oder nicht unverzügliche Anzeige führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum
Verlust gesetzlicher Ansprüche, kann jedoch die spätere Beweisführung erschweren.
5.8 Lieferungen ins Ausland
SC liefert nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz. Lieferungen in andere Länder und auf Inseln erfolgen
nur nach gesonderter Vereinbarung. Lieferungen in die Schweiz werden bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen und des erforderlichen Ausfuhrnachweises als von der deutschen Umsatzsteuer befreite
Ausfuhrlieferungen behandelt. Im Bestimmungsland können Einfuhrumsatzsteuer, Zölle und Abfertigungskosten
anfallen. Soweit diese Kosten von SC berechnet werden oder vor Vertragsschluss bestimmbar sind, werden sie im
Angebot und in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen. Andernfalls wird darauf hingewiesen, dass sie
nicht im Preis enthalten sind. Wer diese Kosten trägt, wird in den Vertragsunterlagen ausdrücklich festgelegt; ohne
abweichende Vereinbarung trägt sie der Kunde. Zusätzliche Liefer-, Transport- und sonstige Nebenkosten für
Lieferungen ins Ausland werden vor Vertragsschluss ausgewiesen.
§ 6 Lagerung, Annahme- und Zahlungsverzug
6.1 Kann der Kunde die lieferbereite Ware trotz Mitteilung und vereinbartem Lieferzeitraum aus einem von ihm zu
vertretenden Grund nicht übernehmen, wird sie zwei Wochen kostenfrei gelagert. Danach kann SC eine
Lagerkostenpauschale von 2,38 € inklusive Umsatzsteuer je Kalendertag und Auftrag verlangen. Dem Kunden
bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. SC bleibt der
Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten. Eine doppelte Erstattung desselben Schadens ist
ausgeschlossen.
6.2 Bei fälliger Zahlung oder Abnahme gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen des Verzugs. Nach
erfolglosem Ablauf einer gesetzlich erforderlichen angemessenen Frist kann SC nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
6.3 Hat SC die kundenspezifische Produktion bereits verbindlich beim Hersteller beauftragt und verweigert der
Kunde anschließend schuldhaft die Vertragserfüllung, kann SC nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Schaden wird mit 25 % des vereinbarten Netto-Warenpreises
pauschaliert. Der Netto-Warenpreis entspricht dem vereinbarten Bruttopreis abzüglich der darin enthaltenen
Umsatzsteuer. Vereinbarte Liefer-, Montage- und sonstige Nebenleistungen bleiben bei der Berechnung
unberücksichtigt.
6.4 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist. SC bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten. Ein
höherer konkreter Schaden kann insbesondere bei schwer verwertbarer Ware entstehen, etwa aufgrund von
Sondermaßen, ungewöhnlichen Farben, kundenseitig ausgewählten Fremdstoffen oder sonstigen eigens für den
Auftrag beschafften Materialien. Die bloße Individualität der Ware genügt hierfür nicht; SC muss den über die
Pauschale hinausgehenden Schaden im Einzelfall konkret nachweisen. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf
den Schadensersatzanspruch angerechnet. Soweit der Schadensersatzanspruch geringer ist als die geleistete
Anzahlung, wird der überschießende Betrag zurückgezahlt. Ersparte Aufwendungen sowie der durch eine
anderweitige Verwertung erzielte oder zumutbar erzielbare Erlös werden bei der Berechnung eines konkret
nachgewiesenen Schadens berücksichtigt. Eine doppelte Berechnung desselben Schadens ist ausgeschlossen.
§ 7 Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
7.1 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
grundsätzlich mit Übergabe der Ware über. Beauftragt der Verbraucher eigenständig einen nicht von SC
benannten Beförderer, gelten die gesetzlichen Sonderregelungen. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit
Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
7.2 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von SC.
§ 8 Widerrufsrecht und individuell angefertigte Waren
8.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Einzelheiten ergeben sich aus dem
gesonderten Dokument „Informationen zum Widerrufsrecht“. Für einen ausschließlich im Showroom
geschlossenen Vertrag besteht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.
8.2 Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für
deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Ob diese Ausnahme greift, richtet sich
nach der konkreten Konfiguration. Die bloße Bezeichnung als Bestellware genügt nicht. Für im Fernabsatz
erworbene Ausstellungsstücke oder standardisierte Lagerware kann daher ein Widerrufsrecht bestehen.
§ 9 Mängelrechte und Garantien
9.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Rechte auf Nacherfüllung, Minderung,
Rücktritt und Schadensersatz richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Dokumentierte und vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarte Abweichungen bei Ausstellungsstücken
gemäß § 3.13 begründen insoweit keinen Mangel. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist für gebrauchte Waren
gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr gilt nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens
darauf hingewiesen wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
9.3 Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB. Gegenüber
Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt
nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, einer übernommenen Garantie, Rückgriffsansprüchen
oder in den in § 10.1 genannten Fällen.
9.4 Hersteller- oder Haltbarkeitsgarantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich erklärt wurden. Gesetzliche
Mängelrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.
§ 10 Haftung
10.1 SC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen
Garantie oder arglistig verschwiegenen Tatsache.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Diese Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und
Erfüllungsgehilfen von SC.
§ 11 Datenschutz
11.1 Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung und -durchführung sowie auf weiteren gesetzlichen
Grundlagen verarbeitet. Einzelheiten zu Zwecken, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der
jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter www.sofacouture.de/allgemein/datenschutz.
§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt
außerhalb Deutschlands bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts
unberührt, soweit sie ohne Rechtswahl anwendbar wären.
12.2 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist,
soweit gesetzlich zulässig, Königstein im Taunus ausschließlicher Gerichtsstand. SC bleibt berechtigt, am
allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Individuelle
Vereinbarungen haben Vorrang.
Stand: 18. Juli 2026