Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sofa Couture GmbH

Stand: 18. Juli 2026

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Waren, Lieferungen, Montage- und

sonstige Nebenleistungen der Sofa Couture GmbH, Katharina-Paulus-Straße 7, 65824 Schwalbach am Taunus

(nachfolgend „SC“). Sie gelten für Vertragsschlüsse im Showroom sowie im Fernabsatz, soweit für den jeweiligen

Vertriebsweg keine spezielleren Bedingungen vereinbart werden.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder

ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist

eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in

Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen nur, wenn SC

ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam

einbezogene Fassung dieser AGB.

 

§ 2 Angebot, Bestellung und Vertragsschluss

2.1 Produktdarstellungen

Produktdarstellungen auf der Website, Konfigurator-Ergebnisse und Preisangaben mit dem Zusatz „ab“ sind

grundsätzlich keine bindenden Angebote, sondern dienen der Information und der Aufforderung, eine Bestellung

oder Angebotsanfrage abzugeben.

2.2 Individuell beratene Aufträge

Ein im Rahmen der Beratung übersandtes Angebot dient der Abstimmung der gewünschten Konfiguration, soweit

es nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist. Nach Klärung der Konfiguration übersendet SC dem

Kunden eine Auftragsbestätigung als verbindliches Vertragsangebot. Der Kunde nimmt dieses Angebot innerhalb

der darin genannten Frist durch eindeutige Bestätigung in Textform oder durch Zahlung der geforderten

Anzahlung beziehungsweise Gesamtsumme an. Erst mit dieser Annahme kommt der Vertrag zustande.

2.3 Online-Shop

Soweit Produkte unmittelbar im Online-Shop bestellt werden können, gibt der Kunde mit Betätigung der eindeutig

als zahlungspflichtig gekennzeichneten Schaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Eine automatische

Eingangsbestätigung bestätigt nur den Zugang der Bestellung. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche

Auftragsbestätigung von SC oder durch Versendung der Ware zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst

eintritt. Eine abweichende Regelung im konkret angezeigten Bestellablauf bleibt unberührt.

2.4 Showroom

Im Showroom kommt der Vertrag durch beiderseitige Unterzeichnung der Auftragsunterlagen oder durch eine

andere eindeutige Annahmeerklärung zustande.

2.5 Vertragsunterlagen

Vertragssprache ist Deutsch. SC stellt Verbrauchern nach Vertragsschluss die Vertragsbestätigung einschließlich

der einbezogenen AGB und, soweit erforderlich, des Dokuments „Informationen zum Widerrufsrecht“ auf einem

dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Die im jeweiligen Online-Bestellprozess angezeigten Möglichkeiten zur

Fehlerkorrektur und Speicherung gelten ergänzend.

 

§ 3 Vertragsgegenstand und Beschaffenheit

3.1 Für Art, Umfang und Beschaffenheit der Leistung sind die Auftragsbestätigung und die darin ausdrücklich

einbezogenen Unterlagen maßgeblich.

3.2 Bei individuell konfigurierten Möbeln werden insbesondere Modell, Maße, Bezug, Farbe, Naht, Füße,

Funktionen und Zubehör in der Auftragsbestätigung festgehalten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Angaben vor

Annahme sorgfältig zu prüfen.

3.3 Möbel können aufgrund ihrer Materialien, Konstruktion und handwerklichen Verarbeitung warentypische

Unterschiede und Veränderungen aufweisen. Die nachfolgend beschriebenen Erscheinungen stellen keinen

Sachmangel dar, soweit sie sich innerhalb des bei Waren derselben Art üblichen und vom Kunden

vernünftigerweise zu erwartenden Umfangs bewegen, die gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigen und

keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben im

Übrigen unberührt.

3.4 Neue Polstermöbel weisen zunächst häufig eine höhere Festigkeit auf. Durch die Benutzung passt sich die

Polsterung an und erreicht nach und nach ihre gebrauchstypische Elastizität. Dieser als Einfedern bezeichnete

Vorgang kann abhängig von Konstruktion, Polsteraufbau, Körpergewicht und Nutzungsintensität zu einer

Veränderung der Sitzhärte sowie zu einer leichten Wellen-, Falten- oder Muldenbildung führen. Bei leger oder

besonders leger verarbeiteten Polstermöbeln gehört eine sichtbare Faltenbildung zum konstruktionsbedingten

Erscheinungsbild.

3.5 Bei Sofas mit unterschiedlichen Sitztiefen, Funktionen, Anbauelementen, Eckteilen, Longchairs oder

Recamieren können konstruktionsbedingt Unterschiede in Sitzhärte, Einsinkverhalten und Faltenbild auftreten.

Auch unterschiedlich häufig benutzte Sitzplätze können sich im Laufe der Nutzung verschieden entwickeln.

Übergänge zwischen einzelnen Elementen können je nach Konstruktion sicht- oder fühlbar sein.

3.6 Lose Sitz- und Rückenkissen passen sich während der Benutzung dem Körper an und müssen regelmäßig

aufgeschüttelt, ausgestrichen und neu ausgerichtet werden. Bei mit Fasern, Federn oder vergleichbaren

Materialien gefüllten Kammerkissen können sich die einzelnen Kammern zeitweise abzeichnen. Eine

ungleichmäßige Nutzung oder unterlassene Pflege kann die Falten- und Muldenbildung verstärken.

3.7 Bei Möbelstoffen können je nach Material und Webart Florlagen, Sitzspiegel, Schattierungen, Changierungen

sowie gebrauchsbedingte Knötchenbildung auftreten. Unterschiede in der Strichrichtung des Flors können den

Farbeindruck abhängig von Lichteinfall und Betrachtungsrichtung verändern. Farbübertragungen durch nicht

farbechte Bekleidung, insbesondere Jeans- oder dunkle Textilien, sind keine Verfärbung des Bezugsmaterials,

soweit nachweislich der Bekleidungsstoff die Ursache ist.

3.8 Leder ist ein Naturprodukt. Narben, Poren, Mastfalten, Struktur-, Farb- und Glanzunterschiede können

natürliche Merkmale der Tierhaut sein. Durch Licht, Wärme, Körperfeuchtigkeit und Benutzung kann Leder seine

Farbe, Oberfläche und Spannung verändern und eine materialtypische Patina entwickeln. Leder ist vor intensiver

Sonneneinstrahlung, unmittelbaren Wärmequellen und ungeeigneten Reinigungs- oder Pflegemitteln zu schützen.

3.9 Bei Holz, Furnier, Naturstein und anderen Naturmaterialien können Farbe, Maserung, Struktur und Oberfläche

innerhalb eines Möbelstücks sowie gegenüber Mustern oder früheren Lieferungen variieren. Holz reagiert auf

Veränderungen von Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Dadurch können geringfügige Maßveränderungen,

Verformungen oder kleine Spannungsrisse entstehen, soweit diese materialtypisch sind und

Gebrauchstauglichkeit sowie Stabilität nicht beeinträchtigen.

3.10 Türen, Klappen und Schubladen von Kastenmöbeln können sich durch Transport, Belastung, Raumklima oder

das Setzen des Möbels geringfügig verstellen und eine Nachjustierung erfordern. Boden- und Wandunebenheiten

können das Fugenbild und die Ausrichtung beeinflussen und sind bei der Aufstellung auszugleichen. Nicht

sichtbare Rückseiten, Unterseiten und Innenbereiche werden grundsätzlich nicht in derselben Oberflächenqualität

wie sichtbare Fronten ausgeführt. Soll ein Möbel frei im Raum stehen oder eine Rückseite sichtbar bleiben, muss

die hierfür geeignete Ausführung ausdrücklich vereinbart werden.

3.11 Stoff-, Leder-, Holz- und sonstige Materialmuster zeigen nur einen begrenzten Ausschnitt des Materials.

Abweichungen in Farbe, Struktur und Musterverlauf können material- oder chargenbedingt auftreten. Bildschirm-

und Fotodarstellungen können den tatsächlichen Farbeindruck technisch bedingt abweichend wiedergeben.

Maßabweichungen sind nur zulässig, soweit sie technisch unvermeidbar, hersteller- oder branchenüblich und für

den Kunden zumutbar sind. Ausdrücklich vereinbarte Sonder- oder Einbaumaße bleiben verbindlich.

3.12 Zur Erhaltung von Aussehen und Funktion sind die Pflege-, Bedienungs- und Belastungshinweise des

Herstellers einzuhalten. Möbel sind vor außergewöhnlicher Feuchtigkeit, extremer Trockenheit, starker Hitze,

dauerhafter unmittelbarer Sonneneinstrahlung und ungeeigneten Reinigungsmitteln zu schützen. Schäden, die

nachweislich ausschließlich durch unsachgemäße Nutzung, unzureichende Pflege oder die Überschreitung

angegebener Belastungsgrenzen entstehen, begründen keine Mängelansprüche.

3.13 Bei Ausstellungsstücken werden erkennbare Gebrauchsspuren, Farbveränderungen und sonstige

Abweichungen vor Vertragsschluss konkret dokumentiert und, soweit gesetzlich erforderlich, ausdrücklich und

gesondert vereinbart. Nur diese offengelegten Abweichungen gelten als vereinbarte Beschaffenheit; im Übrigen

bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt.

 

§ 4 Preise und Zahlung

4.1 Gegenüber Verbrauchern enthalten die angegebenen Preise die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegenüber

Unternehmern ausgewiesene Nettopreise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Liefer-, Montage-, Etagen-,

Entsorgungs-, Zoll- und sonstige Zusatzkosten werden nur geschuldet, wenn sie vor Vertragsschluss transparent

ausgewiesen oder nach einer vorab mitgeteilten Berechnungsregel bestimmbar und vereinbart wurden.

4.2 Zahlungsart, Anzahlung und Fälligkeit ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Soweit dort nichts

Abweichendes geregelt ist, ist der Rechnungsbetrag vor Lieferung per Überweisung oder bei entsprechend

vereinbarter Zahlungsart bei Lieferung in bar zu zahlen.

4.3 Die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

Unternehmer können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ihr

Zurückbehaltungsrecht ist auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

 

§ 5 Lieferung, Zugänglichkeit und Zusatzleistungen

5.1 Lieferzeit und Termin

Lieferzeitraum und Lieferort ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen, insbesondere dem Kaufvertrag

oder der Auftragsbestätigung. Ein konkreter Liefertermin wird gesondert abgestimmt. Bei Ereignissen außerhalb

des zumutbaren Einflussbereichs von SC richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. SC informiert

den Kunden über absehbare Verzögerungen. Teillieferungen sind nur zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar

sind und ihm hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

5.2 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde teilt vor Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß alle für die Lieferung wesentlichen Umstände

mit. Dazu gehören insbesondere Etage, Maisonette- oder innenliegende Treppensituation, Vorhandensein und

nutzbare Innenmaße sowie Traglast eines Aufzugs, Treppen-, Tür- und Flurmaße, Wendeltreppen, Zufahrts- und

Parkbeschränkungen, Baustellen und sonstige Hindernisse. Der Kunde sorgt zum Liefertermin für einen freien und

sicheren Zugang sowie erforderliche Genehmigungen.

5.3 Fehlgeschlagener Lieferversuch

Ist eine vereinbarte Lieferung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht möglich, kann SC die

nachweisbaren und angemessenen Mehrkosten eines weiteren Liefertermins verlangen. Ist die Lieferung vor Ort

objektiv unsicher oder unmöglich, darf sie abgebrochen werden. Eine abweichende Übergabe, insbesondere frei

Bordsteinkante, erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.

5.4 Etagenzuschlag

Ist kein für das Möbel nutzbarer Aufzug vorhanden oder nutzbar, beträgt der Zuschlag für die Lieferung in das 4.

Obergeschoss 80,00 € inklusive Umsatzsteuer; für jedes darüber hinaus zu überwindende Obergeschoss fallen

weitere 80,00 € inklusive Umsatzsteuer an. Eine innerhalb der Wohnung zu überwindende zusätzliche Etage,

insbesondere bei einer Maisonette-Wohnung, wird wie ein weiteres Obergeschoss berechnet. Der Zuschlag gilt für

das gesamte Lieferteam, nicht je Mitarbeiter. Bei vor Vertragsschluss zutreffend mitgeteilten Umständen wird der

Zuschlag in die Auftragsbestätigung aufgenommen. Bei unrichtigen oder unvollständigen Kundenangaben ist der

Zusatzaufwand vor seiner Ausführung mit dem Kunden abzustimmen.

5.5 Zusätzliche Demontage und Montage

Muss ein Möbel wegen der tatsächlichen Anliefersituation zusätzlich zerlegt und wieder montiert werden und ist

dies nicht bereits Vertragsbestandteil, werden für das gesamte Team 77,35 € inklusive Umsatzsteuer für die

ersten angefangenen 30 Minuten und anschließend 38,68 € inklusive Umsatzsteuer je weitere angefangene 15

Minuten berechnet. Etagenzuschlag und Zeitentgelt werden nicht doppelt für denselben reinen Trageaufwand

berechnet. Unvorhersehbare Zusatzarbeiten werden erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt, soweit nicht

sofortige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.

5.6 Altmöbel

Eine Mitnahme oder Entsorgung von Altmöbeln ist nur geschuldet, wenn sie in der Auftragsbestätigung enthalten

ist. Vereinbart der Kunde die Mitnahme unmittelbar mit einem rechtlich selbständigen Spediteur, kommt dieser

Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Spediteur zustande.

5.7 Prüfung und Dokumentation bei der Übergabe

Der Kunde und das Lieferteam sollen die Ware sowie den Lieferweg bei der Übergabe auf erkennbare Schäden und

Abweichungen prüfen. Erkennbare Schäden am Möbel, Transportschäden sowie bei der Lieferung entstandene

Schäden an Wänden, Türen, Böden, Treppen oder sonstigem Eigentum sind im Übergabeprotokoll konkret

festzuhalten und nach Möglichkeit durch Fotos zu dokumentieren. Nicht sofort erkennbare Schäden sollen nach

ihrer Entdeckung unverzüglich in Textform mitgeteilt und nach Möglichkeit fotografisch dokumentiert werden. Eine

unterlassene Dokumentation oder nicht unverzügliche Anzeige führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum

Verlust gesetzlicher Ansprüche, kann jedoch die spätere Beweisführung erschweren.

5.8 Lieferungen ins Ausland

SC liefert nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz. Lieferungen in andere Länder und auf Inseln erfolgen

nur nach gesonderter Vereinbarung. Lieferungen in die Schweiz werden bei Vorliegen der gesetzlichen

Voraussetzungen und des erforderlichen Ausfuhrnachweises als von der deutschen Umsatzsteuer befreite

Ausfuhrlieferungen behandelt. Im Bestimmungsland können Einfuhrumsatzsteuer, Zölle und Abfertigungskosten

anfallen. Soweit diese Kosten von SC berechnet werden oder vor Vertragsschluss bestimmbar sind, werden sie im

Angebot und in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen. Andernfalls wird darauf hingewiesen, dass sie

nicht im Preis enthalten sind. Wer diese Kosten trägt, wird in den Vertragsunterlagen ausdrücklich festgelegt; ohne

abweichende Vereinbarung trägt sie der Kunde. Zusätzliche Liefer-, Transport- und sonstige Nebenkosten für

Lieferungen ins Ausland werden vor Vertragsschluss ausgewiesen.

 

§ 6 Lagerung, Annahme- und Zahlungsverzug

6.1 Kann der Kunde die lieferbereite Ware trotz Mitteilung und vereinbartem Lieferzeitraum aus einem von ihm zu

vertretenden Grund nicht übernehmen, wird sie zwei Wochen kostenfrei gelagert. Danach kann SC eine

Lagerkostenpauschale von 2,38 € inklusive Umsatzsteuer je Kalendertag und Auftrag verlangen. Dem Kunden

bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. SC bleibt der

Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten. Eine doppelte Erstattung desselben Schadens ist

ausgeschlossen.

6.2 Bei fälliger Zahlung oder Abnahme gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen des Verzugs. Nach

erfolglosem Ablauf einer gesetzlich erforderlichen angemessenen Frist kann SC nach Maßgabe der gesetzlichen

Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

6.3 Hat SC die kundenspezifische Produktion bereits verbindlich beim Hersteller beauftragt und verweigert der

Kunde anschließend schuldhaft die Vertragserfüllung, kann SC nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen

Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Schaden wird mit 25 % des vereinbarten Netto-Warenpreises

pauschaliert. Der Netto-Warenpreis entspricht dem vereinbarten Bruttopreis abzüglich der darin enthaltenen

Umsatzsteuer. Vereinbarte Liefer-, Montage- und sonstige Nebenleistungen bleiben bei der Berechnung

unberücksichtigt.

6.4 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich

geringerer Schaden entstanden ist. SC bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten. Ein

höherer konkreter Schaden kann insbesondere bei schwer verwertbarer Ware entstehen, etwa aufgrund von

Sondermaßen, ungewöhnlichen Farben, kundenseitig ausgewählten Fremdstoffen oder sonstigen eigens für den

Auftrag beschafften Materialien. Die bloße Individualität der Ware genügt hierfür nicht; SC muss den über die

Pauschale hinausgehenden Schaden im Einzelfall konkret nachweisen. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf

den Schadensersatzanspruch angerechnet. Soweit der Schadensersatzanspruch geringer ist als die geleistete

Anzahlung, wird der überschießende Betrag zurückgezahlt. Ersparte Aufwendungen sowie der durch eine

anderweitige Verwertung erzielte oder zumutbar erzielbare Erlös werden bei der Berechnung eines konkret

nachgewiesenen Schadens berücksichtigt. Eine doppelte Berechnung desselben Schadens ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

7.1 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung

grundsätzlich mit Übergabe der Ware über. Beauftragt der Verbraucher eigenständig einen nicht von SC

benannten Beförderer, gelten die gesetzlichen Sonderregelungen. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit

Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

7.2 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von SC.

 

§ 8 Widerrufsrecht und individuell angefertigte Waren

8.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Einzelheiten ergeben sich aus dem

gesonderten Dokument „Informationen zum Widerrufsrecht“. Für einen ausschließlich im Showroom

geschlossenen Vertrag besteht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.

8.2 Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für

deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig

auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Ob diese Ausnahme greift, richtet sich

nach der konkreten Konfiguration. Die bloße Bezeichnung als Bestellware genügt nicht. Für im Fernabsatz

erworbene Ausstellungsstücke oder standardisierte Lagerware kann daher ein Widerrufsrecht bestehen.

 

§ 9 Mängelrechte und Garantien

9.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Rechte auf Nacherfüllung, Minderung,

Rücktritt und Schadensersatz richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Dokumentierte und vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarte Abweichungen bei Ausstellungsstücken

gemäß § 3.13 begründen insoweit keinen Mangel. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist für gebrauchte Waren

gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr gilt nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens

darauf hingewiesen wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

9.3 Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB. Gegenüber

Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt

nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, einer übernommenen Garantie, Rückgriffsansprüchen

oder in den in § 10.1 genannten Fällen.

9.4 Hersteller- oder Haltbarkeitsgarantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich erklärt wurden. Gesetzliche

Mängelrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.

 

§ 10 Haftung

10.1 SC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,

des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen

Garantie oder arglistig verschwiegenen Tatsache.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei

Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der

Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Diese Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und

Erfüllungsgehilfen von SC.

 

§ 11 Datenschutz

11.1 Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung und -durchführung sowie auf weiteren gesetzlichen

Grundlagen verarbeitet. Einzelheiten zu Zwecken, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der

jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter www.sofacouture.de/allgemein/datenschutz.

 

§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt

außerhalb Deutschlands bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts

unberührt, soweit sie ohne Rechtswahl anwendbar wären.

12.2 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist,

soweit gesetzlich zulässig, Königstein im Taunus ausschließlicher Gerichtsstand. SC bleibt berechtigt, am

allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Individuelle

Vereinbarungen haben Vorrang.

Stand: 18. Juli 2026

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